Die drei verschiedenen Versionen der «Wahrheit» des Beschuldigten 1 zum Kerngeschehen, lassen sich kaum nachvollziehen und lassen seine Aussagen unglaubhaft erscheinen. Es mag sein, dass er den Geschlechtsverkehr und die Handlungen zu Dritt unter anderem wegen seiner Freundin nicht zugeben wollte. Allerdings war diese ja bereits über die Sache unterrichtet, glaubte ihm das Abstreiten der Tat nicht und wollte damals keinen Kontakt mehr mit ihm (pag. 388 ff., vgl. auch Aussage des Beschuldigten 1, pag. 264 Z. 390 f.).