Er gab dann zu Protokoll, dass sie (die Beschuldigten) bei dem Mädchen gewesen seien, sie aber nicht vergewaltigt hätten. Zuerst habe sein Cousin mit ihr geschlafen und dann habe er mit ihr geschlafen (pag. 265 Z. 450 ff.). Er habe gehört, wie sein Cousin mit der Privatklägerin im Zimmer Sex gehabt habe. Er habe daraufhin die Tür aufgemacht und gesehen, wie sie miteinander geschlafen hätten (pag. 265 Z. 467 ff.). Sie sei auf ihm (dem Beschuldigten 2) drauf gewesen. Er habe die Tür sofort wieder zugemacht (pag. 266 Z. 471 f.). Als sein Cousin fertig gewesen sei, habe er sie (die Privatklägerin) ganz normal gefragt, ob er auch mitmachen könne.