_ habe daraufhin D.________ und ihn (Q.________) angerufen. Sie hätten ihm (Q.________) anschliessend alles erzählt was vorgefallen sei (p. 500). Dies bestätigt zumindest indirekt, dass sie sich zu dritt getroffen und die Sache eingehend besprochen haben. Anders lässt es sich nicht erklären, dass Q.________ so viel wusste. Am Abend des 25.03.2017 kam es zumindest wieder zu einem Treffen zwischen den zwei Beschuldigten („komm mal raus“, p. 347).