Speziell ist seine Antwort auf die Frage, ob sie etwas besprochen hätten (p. 263 Z. 365 ff.). A.________ hat ausgesagt, dass er seinem Cousin gesagt habe, dass sie von der Polizei gesucht würden. Weiter: „Und wir haben es dann durcheinander gebracht und schlussendlich gar nicht mehr darüber geredet“ (p. 264 Z. 369 f.). Genau diese Aussage deutet eben gerade darauf hin, dass sie sich im Hinblick auf ihre späteren Aussagen abgesprochen haben könnten, ansonsten nicht ersichtlich ist, weshalb man einen klaren und unproblematischen Sachverhalt (einvernehmlicher Geschlechtsverkehr) durcheinander bringen sollte.