Sodann geht aus den aktenkundigen Chatprotokollen sowie Extraktionsberichten hervor, dass sich die Beschuldigten – nachdem sie vom konkreten Vorwurf durch K.________ sowie P.________ erfahren haben – zusammen telefoniert und sich anschliessend, spätestens um ca. 03:40 Uhr („Mach mal auf“, vgl. p. 346,) getroffen haben (p. 383 f., p. 345 f.). A.________ hat selber ausgesagt, dass er D.________ nach dem angeblichen Anruf von K.________ angerufen habe, worauf dieser zu ihm nach Hause gekommen sei (p. 263 Z. 337 ff.). Speziell ist seine Antwort auf die Frage, ob sie etwas besprochen hätten (p. 263 Z. 365 ff.).