__ um 21.09 Uhr stritt der Beschuldigte 1 seine Tatbeteiligung ab und schrieb dann um 21.58 Uhr «Geh mal kurz ran will dich was fragen» und um 22.00 Uhr «Bist du im Lokal ? Ich will dich besuchen» (pag. 385). Dies geschah parallel zu nochmals acht erfolglosen Anrufversuchen (ausser einem 2 Minuten 22 Sekunden dauernden Gespräch) über WhatsApp innert gut einer halben Stunde (pag. 386 f.). Diese zahlreichen Kontaktversuche zeigen, dass seitens