11.3.6 Gesamtwürdigung Alles in allem ist festzuhalten, dass die Erstaussagen der Privatkläger sehr glaubhaft sind und erlebnisbasiert wirken. Dieses Fazit wird durch ihre nachfolgenden Aussagen nicht nennenswert geschmälert. Die Vorwürfe der Verteidigungen, die Privatklägerin habe sich nicht wie ein Vergewaltigungsopfer verhalten, zielen ins Leere. Es gibt keine generellen Erkenntnisse darüber, wie ein Opfer sich nach einem negativen Ereignis verhält. Vielmehr ist es gerichtsnotorisch, dass sich Opfer