sowie J.________ gelegentlich mitunter Geld angeboten wird, um ein gewünschtes Resultat zu erwirken, ist nicht neu und gerichtsnotorisch. Indes ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Privatklägerin darin verwickelt gewesen wäre oder sie gar in einem Komplott mitgewirkt hätte. Dies ist klarerweise zu verneinen. Die Kammer schliesst hingegen nicht aus, dass zwischen der Familie Y.________ und den Familien der Beschuldigten im Nachgang an den Tattag Kontakte stattfanden, in denen es um Geld ging. Der N.________ Club, den K.________ unter anderem mit Hilfe von J.___