Weshalb sie das bisher nicht erwähnt bzw. gar verneint habe, erklärte sie wie folgt: «Ich hielt es für unangebracht. Ich war so ‘hässig’ und verletzt. Es war ein Fehler. Es war einfach alles komisch für mich, das ganze zuzugeben.» Es kann auf die bereits zu den Erstaussagen gemachten Ausführungen zu diesem Thema verwiesen werden (vgl. oben Ziffer 11.3.1.). Das Verschweigen des Küssens im Schlafzimmer in den ersten beiden Einvernahmen durch die Privatklägerin war zwar ungünstig. Allerdings hatte sie es gegenüber der Polizei am Tattag vor Ort von sich aus erwähnt gehabt,