Die Privatklägerin hielt trotz den Druckversuchen und scheinbar gar angebotenen Geldzahlungen bei der zweiten Einvernahme an ihren Aussagen fest. Dies spricht dagegen, dass es ihr darum gegangen sein könnte, mit falschen Anschuldigungen Geld zu erpressen. 11.3.3 Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Die Privatklägerin wurde anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nochmals ausführlich zur Sache einvernommen (pag. 920 ff.). Vorab ist zu berücksichtigen, dass zu diesem Zeitpunkt das Geschehen bereits mehr als zwei Jahre zurück-