510 und 512). Sie nahm schliesslich einen Anruf entgegen, legte aber – vermutlich, nachdem sie gehört hatte, wer anruft – nach 15 Sekunden wieder auf (pag. 512). Sie schrieb Q.________ darauf in der Konversation, in der ihr von diesem Lügen vorgeworfen bzw. gefragt wurde, weshalb sie die beiden Beschuldigten in ihre Wohnung gelassen habe, unter anderem (pag. 523 f.): Ich lüge nicht!!! Ja ich habe sie reingelassen aus sheiss mitleid! Aber das hatt nichts damit zu tun! Wenn eine frau kein sheiss sex will dann will sie das nicht! Das geht unter vergewaltigung wenn es gegen den willen ist!!!Nein ist nein!