443). Weiter erwähnte sie auch Nachrichten, die sie von der Familie der Beschuldigten erhalten hatte, womit sie zum Rückzug ihrer Aussagen bewegt werden sollte (pag. 182 Z. 534 ff.). Diese Nachrichten, in denen der Privatklägerin vorgeworfen wird, sie mache die Familie kaputt, sei schuld, wenn die Mutter sterbe und sie solle die Anzeige wegmachen, wurden sichergestellt (pag. 457 ff). Q.________, der Bruder des Beschuldigten 1, übermittelte der Staatsanwaltschaft am 28. März 2017 Auszüge aus seinen Kontaktversuchen mit der Privatklägerin über Facebook (pag. 510 ff.). Er versuchte sie mehrfach anzurufen (pag. 510 und 512).