175 Z. 192 ff.): «Es stimmt aber. Es klingt einfach nur doof. Ich hatte einfach so Angst, dass Sie mir nicht glauben würden, wenn ich das gesagt hätte». Diese Scham erscheint plausibel und nachvollziehbar, nichtsdestotrotz erstaunt doch sehr, dass nicht spätestens in diesem Moment die Küsse bei ihr zu Hause doch noch von ihr zuhanden des Protokolls erwähnt bzw. eingestanden wurden. Dies geschah nicht einmal auf den Vorhalt der Aussage des Beschuldigten 2, wonach man sich erst noch geküsst habe, sie sich ihren Slip ausgezogen und man dann gemeinsam – erst nur zu zweit – einvernehmlich Sex gehabt habe.