Das eigentliche Kerngeschehen im Schlafzimmer gab die Privatklägerin vom Ablauf her ähnlich wieder, ohne stereotyp in gleichen Worten das Geschehen zu wiederholen. Auffallend ist, dass sie viel weniger in langer freier Rede zu Protokoll gab, sondern immer wieder seitens der Polizei gezielt Fragen gestellt bzw. nachgefragt wurde oder ihr Vorhalte von Aussagen der Beschuldigten gemacht wurden. Allerdings sind gewissen Auffälligkeiten auszumachen: Was das Küssen mit dem Beschuldigten 2 noch im Schlafzimmer anbelangt, kann zwar vorab auf die vorerwähnten Ausführungen betreffend Erstaussagen verwiesen werden.