Damit ist jedenfalls so oder anders eine nennenswert sexuell stimulierende Wirkung so viele Stunden nach dem Konsum von Kokain zu verneinen. Die Wirkungsdauer nach der Einnahme von Kokain ist mit ungefähr 10 bis 30-minütigen euphorischen Phase, gefolgt von einer 15 bis 40-minütigen Rauschphase nämlich relativ kurz (GUSTAV HUG-BEELI, Betäubungsmittelgesetz Kommentar, 2016, N 260 und N 266 zu Art. 2 BetmG). Die Privatklägerin war am Vormittag des Tattages sehr müde. Sie hat in Übereinstimmung mit J.________ ausgesagt, dass sie in ihrer Wohnung zunächst an der Schulter von J.________ eingenickt sei (pag. 166 Z. 108 f.; pag.