Zunächst ist die Entstehung der Erstaussagen der Privatklägerin zu betrachten. Die Privatklägerin begab sich nach dem erfolgten Oral- und Geschlechtsverkehr mit den beiden Beschuldigten um die Mittagszeit von ihrer in die Wohnung ihres Vaters, die sich im Haus nebenan befand. Dieser sagte aus, seine Tochter sei hereingekommen, er habe sie angeschaut und gemerkt, dass etwas nicht stimme (pag. 193 Z. 52). Sie habe geweint und sei komplett aufgelöst gewesen (pag. 193 Z. 24). Ihr Vater erstattete um 12:49 Uhr Meldung bei der Polizei, dass zwei Personen versucht hätten, seine Tochter zu vergewaltigen.