Die Hämatombildung sei bei Menschen sehr unterschiedlich. Die Privatklägerin habe heute starke Emotionen gezeigt und habe stark aufgewühlt gewirkt. Sie habe die Beschuldigten nicht über Gebühr belastet und sich selbst nicht einfach als Opfer dargestellt, sondern sich selbst noch eine Mitschuld gegeben. Es stimme, dass die Privatklägerin bei der Polizei gewisse Dinge nicht erwähnt habe. Es sei typisch für Vergewaltigungsopfer, dass sie ihre Aussagen Vergewaltigungsmythen anpassen würden. Die erste Einvernahme der Privatklägerin habe noch am Tattag stattgefunden, nachdem sie die Nacht zuvor nicht geschlafen habe.