Die Vorinstanz habe dies überhaupt nicht gewürdigt. Es sei denkbar, dass die Vergewaltigung von allem Anfang an inszeniert werden sollte und dass der Plan über den Kopf der Privatklägerin hinweg geschmiedet worden sei. Der Vater der Privatklägerin sei dann unerwartet aufgetaucht und habe vielleicht den Plan durchkreuzt. Die Beschuldigten hätten die Wohnung nicht fluchtartig verlassen. Der Beschuldigte 2 habe sich noch vor seiner Ausschreibung der Polizei gestellt. Die Textnachricht, die er am Nachmittag vom 24. März 2017 an die Privatklägerin geschrieben habe, beweise, dass er sich Sorgen um sie gemacht habe.