Sie gehe davon aus, dass die Privatklägerin sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Wehr gesetzt habe, jedoch gegen zwei Männer schlicht keine Chance gehabt habe und es schliesslich über sich habe ergehen lassen. Diese Gegenwehr hätten die Beschuldigten offensichtlich ebenfalls mitbekommen, sonst hätten sie die Privatklägerin nicht festgehalten und durch ein Auf-den-Fuss-Treten