Der Beschuldigte 2 stellte sich am Abend des 26. März 2017 selbst an der Grenze den schweizerischen Behörden (pag. 57 ff.). Am 27. März 2017 wurde er in einer delegierten Einvernahme erstmals durch die Polizei befragt (pag. 286 ff.). Am Nachmittag desselben Tages wurde er nochmals anlässlich der Hafteröffnung durch den verfahrensleitenden Staatsanwalt befragt (pag. 301 ff.). Eine weitere delegierte Einvernahme fand am 4. April 2017 statt (pag. 307 ff.). Weitere Sacheinvernahmen des Beschuldigten 2 fanden ebenfalls anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 1. April 2019 (pag. 949 ff.) und anlässlich der Berufungsverhandlung vom 27. Juli 2020 (pag. 1655 ff.) statt.