Der Beschuldigte 1 wurde am 26. März 2017 an der schweizerisch-deutschen Landesgrenze festgenommen (pag. 6 ff.). Am 27. März 2017 wurde er durch den verfahrensleitenden Staatsanwalt anlässlich seiner Hafteröffnung erstmals befragt (pag. 249 ff.). Am 28. März 2017 wurde er delegiert durch die Kantonspolizei zur Sache einvernommen (pag. 281 ff.). Weitere Sacheinvernahmen fanden in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 1. April 2019 (pag. 939 ff.) und der Berufungsverhandlung vom 27. Juli 2020 (pag. 1647 ff.) statt. Der Beschuldigte 2 stellte sich am Abend des 26. März 2017 selbst an der Grenze den schweizerischen Behörden (pag.