Von Relevanz sind weiter die Auswertungen der Mobiltelefone der beiden Beschuldigten (p. 338 ff., p. 400 ff.) und der Privatklägerin (p. 421 ff.). - Aktenkundig ist zudem die E-Mail von Q.________, dem Bruder von A.________, vom 28.03.2017 an Staatsanwalt R.________, welche nebst Ausführungen von Q.________ auch zahlreiche Fotos der Privatklägerin im N.________-Club sowie des Abends vom 23.03.2017 (inkl. Kommentierungen von Q.________) enthält (p. 482 ff.). - Sodann liegen dem Gericht die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach, im Strafverfahren gegen K.________ sowie S.__