, p. 145 ff.). Die Beschuldigten wurden je am 27.03.2017 körperlich untersucht. Der Körper und das Genitale von A.________ zeigten sich unverletzt (p. 135). Bei D.________ fanden sich anlässlich der körperlichen Untersuchung am Rücken rechts zwei strichförmige Schorfkrusten, welche gemäss Gutachten wenige Tage alt gewesen seien. Das Genitale zeigte sich unverletzt (p. 147). - In den Akten befinden sich weiter der forensisch-toxikologische Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) vom 06.04.2017 sowie derjenige vom 15.12.2017, gemäss