12 Die zu prüfenden Beweisfragen sind: Wie kam es zu Oral- und Vaginalverkehr zwischen der Privatklägerin und den Beschuldigten? Und war dieser gegen den Willen der Privatklägerin waren? Es ist zu prüfen, ob und wie sich die Privatklägerin gegenüber den Beschuldigten zur Wehr setzte und ob die Beschuldigten sich bewusst über den Willen und den Widerstand der Privatklägerin hinwegsetzten.