_ arbeitete an diesen Abend auch J.________ dort, mit dem die Privatklägerin etwas am Laufen hatte. Der Beschuldigte 1 trat im Club als Musiker auf und hatte sich von seinem Cousin, dem Beschuldigten 2, von Deutschland in den N.________ Club fahren lassen. Der Beschuldigte 1 war mit der Cousine von K.________ liiert, P.________. Die Beschuldigten feierten an diesem Abend zunächst im N.________ Club und danach in einem weiteren Club in Z.________ gemeinsam mit der Privatklägerin, K.________, J.________ und weiteren Personen. Im Verlaufe des Abends flirtete die Privatklägerin mit dem Beschuldigten 2 und die beiden küssten sich auch.