11 Nachdem der Beschuldigte schliesslich auf den Oberkörper von F.________ ejakuliert und gleich danach noch auf sie uriniert und damit seine geschlechtliche Lust befriedigt hatte, liess er von F.________ ab, die sich in der Folge in die sich in derselben Liegenschaft befindlichen Wohnung ihres Vaters begab, worauf dieser umgehend telefonisch die Polizei avisierte.