Die sexuellen Handlungen mit F.________ erfolgten in Abwechslung mit A.________ mehrfach und unter zwei Malen. Während der Mittäter, A.________ seinen Penis in den Mund von F.________ steckte (Sexuelle Nötigung), drang der Beschuldigte mehrfach ohne Kondom in die Vagina des Opfers ein (Vergewaltigung) und umgekehrt.