Obwohl F.________ mehrmals sagte, dass sie dies nicht wolle und sich zu wehren versuchte, wurden ihr die Unterhosen ausgezogen und sie wurde am Aufstehen gehindert, indem D.________ ihr auf den rechten Fuss stand, worauf sie zurück auf das Bett sackte. Der Beschuldigte hielt in der Folge F.________, die auf dem Rücken lag, am Unterkörper und den Beinen fest und drang mit seinem Glied mehrfach ohne Kondom in die Vagina des Opfers ein (Vergewaltigung), während dem der Mittäter, D.________, F.________ am Oberkörper und