- für die Zeit vom 26. März 2017 bis 9. Mai 2017 (45 Tage à Fr. 200.00) ein Betrag von Fr. 9’000.00, nebst Zins zu 5% seit 17. April 2017. - für die Zeit vom 5. April 2019 bis zum 28. Juli 2020 (481 Tage à Fr. 200.00) ein Betrag von Fr. 96’200.00, nebst Zins zu 5% seit 1. Dezember 2019. 5. Dem Berufungsführer sei für den Reiseweg an die Hauptverhandlung vor erster Instanz eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 500.00 zuzusprechen. 6. Das DNA-Profil sei zu löschen. 7. Der Berufungsführer sei per sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen.