Rechtsanwältin E.________ stellte und begründete namens und im Auftrag des Beschuldigten 2 folgende Anträge (pag. 1664): 1. Der Berufungsführer sei freizusprechen vom Vorwurf der Vergewaltigung. 2. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. 3. Die Genugtuungsforderung der Privatklägerin sei vollumfänglich abzuweisen. 4. Dem Berufungsführer sei für die ausgestandene Untersuchungshaft, die anschliessend an die Hauptverhandlung vor erster Instanz verfügte Sicherheitshaft sowie die weitere durch das Verfahren hervorgerufene Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse eine Genugtuung wie folgt auszurichten: