A.________ (vgt.) sei unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. III. Die Zivilforderungen gegen A.________ (vgt.) seien vollumfänglich abzuweisen. Eventualiter seien sie auf den Zivilweg zu verweisen. IV. Von einer Landesverweisung von A.________ (vgt.) sei abzusehen. V. A.________ (vgt.) sei eine Parteientschädigung gemäss eingereichter Honorarnote auszurichten. VI. Es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen.