Nachdem die Parteien Gelegenheit erhalten hatten zur Stellungnahme zu den Beweisanträgen der beiden Verteidigungen, wurden mit Beschluss vom 11. Oktober 2019 die Anträge auf persönliche Anhörung der Beschuldigten 1 und 2 sowie der Privatklägerin gutgeheissen und soweit weitergehend (Einholung Glaubhaftigkeitsgutachten, Edition der Jugendstrafakten, Einvernahme von J.________ als Zeuge) abgewiesen (pag. 1433 ff.). Von Amtes wegen wurden aktuelle Führungsberichte (pag. 1518 ff. und pag. 1592 ff.) und Strafregisterauszüge (pag. 1598 f.) über die beiden Beschuldigten eingeholt.