Der Beschuldigte 2 stellte seinerseits in der Berufungserklärung vom 21. August 2019 folgende Beweisanträge (pag. 1382): 1. Der Beschuldigte sei persönlich anzuhören. 2. Es seien die Jugendstrafakten der Privatklägerin vor Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau in das Verfahren beizuziehen. 3. Es sei über die Aussagen der Privatklägerin ein Glaubhaftigkeitsgutachten in Auftrag zu geben.