3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In der Berufungserklärung vom 21. August 2019 stellte der Beschuldigte 1 folgende Beweisanträge (pag. 1391): 1. Der Beschuldigte sei persönlich anzuhören. 2. Die Straf- und Zivilklägerin sei einzuvernehmen. 3. Es sei ein Glaubhaftigkeitsgutachten zu den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin in Auftrag zu geben. 4. Es seien die Strafakten über die Strafklägerin bei der Jugendanwaltschaft Emmental- Oberaargau zu edieren. 5. Es sei der Wohnsitz von J.________ zu ermitteln und dieser sei als Zeuge einzuvernehmen.