2. Berufung und Gang des Verfahrens Gegen das Urteil der Vorinstanz meldeten die Beschuldigten 1 und 2 im Anschluss an die Verhandlung betreffend Anordnung der Sicherheitshaft fristgerecht mündlich zu Protokoll die Berufung an (pag. 971). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 31. Juli 2019 (pag. 1358 f.) erklärte der Beschuldigte 1, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 21. August 2019 fristund formgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 1390 ff.). Der Beschuldigte 2, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin E.________, erklärte gleichentags ebenfalls die vollumfängliche Berufung (1380 ff.).