1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und D.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) mit Urteil vom 5. April 2019 schuldig der gemeinsam begangenen Vergewaltigung am 24. März 2017 zum Nachteil von F.________ (nachfolgend: Privatklägerin). Es verurteilte den Beschuldigten 1 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, zu einer Landesverweisung von 12 Jahren und zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten.