Diese erscheint unter Berücksichtigung der erstinstanzlich zugesprochenen Entschädigung etwas hoch bzw. als über dem gebotenen Aufwand liegend. Der geltend gemachte Aufwand im Zusammenhang mit dem Aktenstudium/Plädoyer etc. vom 23. Januar 2022 (insgesamt sechs Stunden) ist aufgrund der Tatsache, dass Rechtsanwalt D.________ seine