20. Gesamtbusse 20.1 Tätlichkeiten (mehrfach) Die VBRS-Richtlinien sehen beim Tatbestand der Tätlichkeiten eine Busse von CHF 300.00 bei folgendem Referenzsachverhalt vor: «Der Täter verliert bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung und verpasst dem Opfer eine Ohrfeige». Der Beschuldigte riss F.________ am 26. März 2016 die Holzkonstruktion aus den Händen, wobei Letztere im Gerangel Verletzungen im Brust- und Beckenbereich (Hämatome) erlitt. Am 12. April 2016 stiess der Beschuldigte F.______