Im Ergebnis beläuft sich die Gesamtgeldstrafe auf 80 Tagessätze. Wie bereits erwähnt, ist die Kammer allerdings an das Verschlechterungsverbot gebunden; es bleibt deshalb bei der von der Vorinstanz bestimmten Geldstrafe von 75 Tagessätzen. 19.7 Tagessatzhöhe Die Höhe des Tagessatzes beträgt höchstens CHF 3'000.00. Sie wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Fa- milien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum bestimmt (Art. 34 Abs. 2 aStGB).