__ den Tod ihres Ehemannes verursacht. Sie wiegt aufgrund der gegebenen Umstände schwerer als die im Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien vorgesehenen Beispiele. Hinzu kommen das mehrfache Zeigen des erhobenen Mittelfingers und die Beschimpfung als «dumme Kuh». Diese allgemeinen Begriffe bzw. Gesten wiegen verschuldensmässig leicht und entsprechen in etwa dem Referenzsachverhalt bzw. den darin genannten Beispielen. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was indes neutral zu werten ist. Die Beschimpfungen wären ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Gründe für eine