15. Tätlichkeiten (mehrfach) 15.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung verzichtete auf rechtliche Ausführungen. Von Seiten der Straf- und Zivilklägerin 3 wurde zusammengefasst vorgebracht, dass der Beschuldigte sie am 26. März 2016 und 12. April 2016 gewalttätig umgestossen habe. Dies mit so einer Intensität, dass sie zu Boden gefallen und sich Ver-