zum Vorwärtsmachen hinsichtlich des Bauabschlusses zu bewegen. Mit der «Pfändungsandrohung» und der anschliessenden Blockierung der Fahrzeuge übte der Beschuldigte Druck auf J.________ aus. Dieser hatte Angst, seine Mieter zu verlieren und konsultierte seinen Anwalt. Dabei spielt es keine Rolle, dass von der Blockierung der Fahrzeuge effektiv nur die Mieter direkt betroffen waren. J.________ konnte aufgrund der Vorgehensweise des Beschuldigten seinen Pflichten als Vermieter, insbesondere dem Zurverfügungstellen des Parkplatzes, für eine gewisse Zeit nicht mehr vollumfänglich nachkommen.