30 April 2016 einen Streit bzw. eine Diskussion zwischen Letzterer und O.________ gab. Dass sich F.________ dann absichtlich auf den harten Betonboden habe fallen lassen, überzeugt nicht. Der Beschuldigte kam – eigenen Angaben zufolge – die Treppe heruntergerannt und hat nur noch das Ziel gehabt, dass F.________ «verreiset, so schnäu wie müglech». Der beidhändige Stoss folgte am Ende dieser Treppe und auch die Kammer geht davon aus, dass F.________ dadurch stürzte, sich hierbei am Arm verletzte und über längere Zeit Schmerzen verspürte.