29 abgestellt werden. Sie gab – entgegen den Aussagen des Beschuldigten – an, dass sie die Ursache des Sturzes nicht gesehen habe. Dennoch sprach sie davon, wie der Beschuldigte – er habe ihr dies später gesagt – F.________ die Treppe herunterkommend zurückgestossen habe. Der Beschuldigte wurde zum Vorfall vom 12. April 2016 insgesamt vier Mal befragt. Bei der Polizei gab er diesbezüglich an, dass er F.________ anlässlich dieses Vorfalles einen leichten «Schubser» verpasst habe, welchen er jedoch nicht als Tätlichkeit ansehen würde (pag. 205, Z. 89 f.; vgl. hierzu auch seine schriftliche Eingabe: pag.