Er wisse davon einfach, was ihm seine Frau erzählt habe. O.________ wurde zum Vorfall vom 12. April 2016 zwei Mal befragt. Sie bestätigte bei der Polizei die im vorgängig zugestellten Schriftstück gemachten Aussagen (pag. 221, Z. 249). Darin erklärte sie unter anderem, dass F.________ im Rahmen der Geschehnisse vom 12. April 2016 rücklings zu Boden gefallen sei. Die Ursache für den Sturz will sie indes nicht gesehen haben, weil F.________ nicht in ihrem Sichtfeld gewesen sei (pag. 225; vgl. hierzu die abweichenden Angaben des Beschuldigten). Im besagten Schriftstück wird erwähnt, dass der Beschuldigte die Treppe heruntergekommen sei. Er habe O.________ später gesagt, dass F.______