Es habe sich dabei um einen starken «Mupf» gehandelt (pag. 1520, Z. 24), wobei der Beschuldigte sie mit beiden Händen am Oberkörper gestossen habe (pag. 1520, Z. 27 ff.). F.________ sprach auch wieder von ihrer Brille, welche sie anlässlich des Vorfalls verloren habe. Die Aussagen von F.________ fielen im Wesentlichen konstant aus. Sie schilderte gleichbleibend, wie der Beschuldigte die Treppe heruntergestürmt sei und sie mit beiden Händen gestossen habe, worauf sie rückwärts zu Boden gefallen sei und sich am Arm verletzt habe. Sie belastete sich indes auch selber, indem sie zugab, dass sie den Beschuldigten – am Boden liegend – zur Abwehr getreten habe (pag. 1520, Z. 42 ff.).