_ wegzunehmen. Dass der Beschuldigte hierbei erbost und wütend gewesen ist, kann aufgrund der übereinstimmenden Schilderungen der anwesenden Personen als erstellt erachtet werden. Gemäss O.________ soll er dabei die Sachen zum Teil unsanft angepackt und an verschiedenen Orten «verruumt» haben (pag. 546, Z. 182 ff.). Dass bei einem solchen Gerangel um eine sperrige Holzkonstruktion, welche notabene noch zwei längliche Beine hat, Verletzungen im Brust- und Beckenbereich entstehen können, ist ohne Weiteres nachvollziehbar.