10.6 Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet es nach dem Gesagten als erstellt, dass der Beschuldigte mit dem am 18. Mai 2016 verfassten Schreiben an J.________ («Pfändungsankündigung») beabsichtigte, Letzteren zum Einlenken bezüglich des langandauernden Streits um das gemeinsame Eigentum an der Liegenschaft Q.________ .________ in .________ I.________ zu bewegen. Da der Parkplatz von den Mietern nicht geräumt wurde, stellte der Beschuldigte in der Zeit vom 1. Juni 2016 bis am 11. Juni 2016 seine Fahrzeuge T.________ und U.______