Zudem spielt es auch keine Rolle, dass die Mieter unbestrittenermassen auf den mittleren Parkplatz auswichen, der ihnen gemäss übereinstimmenden Aussagen von F.________, H.________ und X.________ unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde (pag. 449, Z. 89 ff., pag. 484, Z. 385 ff., pag. 509, Z. 598 ff.).