O.________ und der Beschuldigte waren sich denn auch bewusst, dass ihre Aktion nicht korrekt war. O.________ sagte dazu aus, im Nachhinein sei es keine clevere Idee gewesen (pag. 552, Z. 377). Auch der Beschuldigte räumte fehlerhaftes Verhalten ein, indem er angab, sie könnten ganz klar sagen, dass sie diesen Schritt heute bedauern würden und aus diesem Grund hätten sie die Parkplätze auch schnell wieder freigegeben. Ihm sei erst mit der Anzeige bewusst geworden, dass man darüber hätte sprechen sollen (pag. 575 f., Z. 442 ff.). J.________ gab zu Protokoll, er habe sich aufgrund des Schreibens vom 18. Mai 2016 unter Druck gesetzt gefühlt und habe Angst gehabt, die Mieter zu ver-